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Achtung! Verschlafen kann teuer werden…

Aschaffenburg, 08.12.2011

Zeit ist Geld, heißt es. Das gilt ganz besonders für die Realisierung Ihrer offenen Forderungen, denn am Jahresende droht die Verjährung Ihrer Ansprüche.

"Verschlafen" Sie nicht die Verjährungsfrist Ihrer Forderungen, sonst kommt Ihr Schuldner ungeschoren davon - und Sie gehen leer aus.

Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir in einem kurzen Merkblatt die wichtigsten Verjährungsfristen für Sie zusammengestellt.

Die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) beträgt seit dem 01.01.2002 drei Jahre. Diese Frist gilt für alle Ansprüche des täglichen Lebens, die nicht anderweitig geregelt sind, zum Beispiel Ansprüche auf Kaufpreis- oder Mietzahlungen. Damit drohen Ende 2011 insbesondere Rechnungen aus dem Jahr 2008 zu verjähren!

Unser Verjährungsrechner verrät Ihnen schnell und kostenlos, wie lange Ihre offenen Ansprüche noch gültig sind.

Ziehen Sie die Reißleine und beginnen Sie schnellstmöglich mit der Realisierung Ihrer offenen Forderungen. ACHTUNG! Der letzte Verarbeitungstermin im gerichtlichen Mahnverfahren, ist in diesem Jahr der 29.12.2011 bis spätestens 12:00 Uhr, also ist es höchste Zeit Spezialisten mit der Eintreibung zu beauftragen. Wir unterstützen Sie gerne.

Sind Sie sich nicht sicher? Nicht nur im Zweifelsfall steht Ihnen unsere Inkassoabteilung gerne mit Rat und Tat zur Seite.



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Verjährungsfristen: Merkblatt
(PDF, 546 KB)
 
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